Änderungscheck Wohnungseigentum

Was darf ich an meiner Eigentumswohnung ändern?

Erste Orientierung nach Ihren Angaben. Keine anwaltliche Prüfung Ihres Falls.

Klimagerät, Wallbox, Markise, neue Fenster, Wand herausnehmen: Wenige kurze Fragen, und Sie sehen, ob die anderen Eigentümer mitreden und ob die Baubehörde ins Spiel kommt.

Was möchten Sie verändern?

Ihre Antworten werden nicht automatisch an uns gesendet. Nur wenn Sie eine Adresse eingeben, ruft unser Server dazu öffentliche Daten ab. Wenn Sie später die vorbereitete E-Mail absenden, gehen die darin enthaltenen Angaben an uns.

    An office@zoehrer.legal

    …Diese Stellen füllen Sie in Ihrem E-Mail-Programm aus.

    Was der Änderungscheck ist und was nicht. Eine vorläufige Einordnung nach Ihren Angaben, keine Beratung. Der Check prüft weder Ihre Unterlagen noch, ob Ihr Vorhaben zulässig ist, und er ersetzt keine Zustimmung und keine Bewilligung. Ist ein Vorhaben eine Änderung im Sinn des Wohnungseigentumsrechts, darf es das Haus nicht schädigen, niemanden gefährden und schutzwürdige Interessen anderer Eigentümer nicht beeinträchtigen. Ob das zutrifft, entscheidet sich im Einzelfall. Ihre Antworten werden nicht automatisch an uns gesendet. Wenn Sie die vorbereitete E-Mail absenden, gehen die darin enthaltenen Angaben an uns. Eine eingegebene Adresse geht an unseren Server, der damit öffentliche Daten abfragt und sie bis zu 30 Tage zwischenspeichert. Diese Daten können unvollständig oder veraltet sein.