Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Wien

Immobilienrecht.
Mit klarer Linie.

Persönliche Beratung und Vertretung bei Immobilientransaktionen, Bauträgerverträgen und immobilienrechtlichen Konflikten – vom Vertrag bis zum Gerichtsverfahren.

Mag. Franz Zöhrer, LL.M., Rechtsanwalt in Wien

Mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung im Immobilienrecht

Persönliche Betreuung

Klare Kosten

Rasche Rückmeldung

Leistungen

Konzentriert auf Immobilienrecht.

Immobiliengeschäfte und -konflikte haben erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Wir schaffen Klarheit, bevor aus einer Frage ein Problem wird, und entwickeln mit Ihnen eine auf Ihr Ziel abgestimmte Strategie.

Kauf, Schenkung & Grundbuch

Erstellung und Prüfung von Kauf- und Schenkungsverträgen, Vertragsverhandlungen, Treuhandabwicklung und Durchführung der Grundbuchseintragung.

Wie ein Wohnungskauf abläuft

Baumängel & Gewährleistung

Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen bei Baumängeln – außergerichtlich und vor Gericht.

Wie ein Verfahren abläuft

Wohnungseigentum

Beratung bei Konflikten mit der Hausverwaltung oder anderen Wohnungseigentümern sowie bei beabsichtigten Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt.

Was die Gemeinschaft entscheidet

Mietverträge

Erstellung und Prüfung von Mietverträgen für Vermieter – von der zulässigen Mietzinsvereinbarung über die wirksame Befristung bis zur Beendigung bei Zahlungsverzug.

Worauf es beim Mietvertrag ankommt

Aus der Praxis

Was in der Praxis passiert.

Bauträgervertrag

Eine Käuferin legte den Vertrag über eine Vorsorgewohnung vor der Unterfertigung zur Prüfung vor. Der vorgesehene Ratenplan wich von den Vorgaben des Bauträgervertragsgesetzes ab, die Sicherstellung war unzureichend.

Der Vertrag wurde vor Unterfertigung nachverhandelt und angepasst.

Baumängel

In einer neu errichteten Wohnung trat wiederkehrende Feuchtigkeit auf. Der Bauträger verwies auf das Nutzungsverhalten der Eigentümer. Wir ließen die Ursache durch einen Sachverständigen klären und machten die Gewährleistungsansprüche fristgerecht geltend.

Der Anspruch wurde gerichtlich durchgesetzt, die Sanierung erfolgte auf Kosten des Bauträgers.

Wohnungseigentum

Ein Eigentümer plante den Ausbau des darüberliegenden Dachbodens. Zwei Miteigentümer verweigerten die Zustimmung. Wir prüften die Zustimmungserfordernisse und führten die Verhandlung mit den Eigentümern.

Es kam zu einer Einigung, ein Verfahren war nicht erforderlich.

Geschäftsraummiete

Der Mieter eines Geschäftslokals blieb den Mietzins über Monate schuldig und zahlte auch nach Aufforderung nicht. Die Eigentümerin wollte das Mietverhältnis beenden und das Lokal neu vergeben. Wir lösten den Vertrag wegen des Rückstands auf und brachten Klage auf Zahlung und Räumung ein.

Der Rückstand wurde zugesprochen, das Lokal geräumt.

Mag. Franz Zöhrer bei der Arbeit am Schreibtisch

Direkte Betreuung

Ein Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Sie haben vom ersten Gespräch bis zum Abschluss der vereinbarten Tätigkeit einen direkten Ansprechpartner.

Im Mittelpunkt stehen eine verständliche Einordnung der Rechtslage, eine auf Ihr Ziel abgestimmte Vorgehensweise und eine verlässliche Kommunikation.

So arbeiten wir

Ein klarer Weg vom Anliegen zur Lösung.

Kein unnötiger Umweg, kein Fachjargon ohne Erklärung. Sie wissen, wo Ihr Fall steht und was als Nächstes passiert.

  1. Situation verstehen

    Wir klären Ihr Ziel, prüfen die Unterlagen und ordnen die rechtliche Ausgangslage ein.

  2. Strategie festlegen

    Sie erhalten eine verständliche Einschätzung zu Chancen, Aufwand und den sinnvollen nächsten Schritten.

  3. Konsequent umsetzen

    Wir verfolgen die vereinbarte Linie verlässlich und halten Sie laufend auf dem aktuellen Stand.

Honorar

Klarheit auch bei den Kosten.

Sie erhalten vorab eine konkrete Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Abgerechnet wird nach Zeitaufwand, für Kauf- und Schenkungsverträge zu Pauschalpreisen. Aus der Erfahrung mit vergleichbaren Fällen lässt sich der Aufwand meist schon im Erstgespräch gut eingrenzen.

Das Erstgespräch kostet EUR 220,– inklusive Umsatzsteuer. Dabei klären wir, worum es geht und ob und wie wir Ihnen helfen können. Was danach an Aufwand zu erwarten ist, besprechen wir, bevor wir tätig werden.

Anfrage senden

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Schildern Sie kurz, worum es geht. In einem ersten Gespräch lässt sich klären, wobei Sie rechtliche Unterstützung benötigen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

In der Regel erhalten Sie innerhalb eines Werktags eine erste Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Kurze Anfrage

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Die Kontaktaufnahme begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Fristgebundene Angelegenheiten schicken Sie uns bitte nicht über dieses Formular. Eine Frist wird durch die Kontaktaufnahme nicht gewahrt. Rufen Sie in diesem Fall an.

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