01
Der Vertrag entsteht vor dem Bau
Zu prüfen sind Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Pläne, Nutzflächen, Fertigstellungstermin, Ratenplan und die vorgesehene Sicherung.
Aus der PraxisDie Baubeschreibung ist der eigentliche Vertragsinhalt. Was dort fehlt, aber im Prospekt zugesagt war, ist nicht verloren — Sie müssen es dann aber beweisen. Wer es vorher hineinschreiben lässt, erspart sich das.
02
Wie Ihr Geld gesichert ist
Das Bauträgervertragsgesetz sieht vor, dass Ihre Zahlungen abgesichert sein müssen. In der Praxis geschieht das meist über eine grundbücherliche Sicherstellung in Verbindung mit einem Ratenplan nach Baufortschritt.
03
Auszahlung nach Baufortschritt
Der Kaufpreis geht nicht auf einmal an den Bauträger. Freigegeben wird nach erreichtem Bauabschnitt, und ein Teil bleibt bis nach der Fertigstellung einbehalten.
Aus der PraxisDieser Einbehalt ist Ihr Druckmittel, wenn bei der Übergabe Mängel auftreten. Er beträgt allerdings nur einen kleinen Teil des Preises und deckt bei größeren Mängeln nicht alles ab. Ist alles bezahlt, bleibt Ihnen nur der Weg über die aktive Durchsetzung.
04
Sonderwünsche während der Bauzeit
Änderungen an Ausstattung oder Grundriss sind üblich. Sie ändern aber den Vertrag — und damit Preis, Termin und mitunter die Gewährleistung.
Aus der PraxisSonderwünsche gehören schriftlich vereinbart, mit Preis und Auswirkung auf den Termin. Absprachen auf der Baustelle lassen sich später kaum nachweisen.
05
Übergabe und Mängel
Bei der Übergabe wird festgehalten, was fertig ist und was nicht. Erst danach beginnt der praktische Teil: Mängel anzeigen, Behebung verlangen und die Fristen im Blick behalten. Bei einer Wohnung leistet der Übergeber für Mängel Gewähr, die innerhalb von drei Jahren ab Übergabe hervorkommen. Wer seine Ansprüche danach nicht rechtzeitig durchsetzt, verliert sie.
Aus der PraxisWas bei der Übergabe nicht protokolliert wird, wird später bestritten. Der Termin ist keine Formsache.
06
Wenn es nicht nach Plan läuft
Der Termin verstreicht, die Qualität stimmt nicht, im schlimmsten Fall gerät der Bauträger in Insolvenz. Dann zeigt sich, was die Sicherung aus Schritt 2 wert ist.
Aus der PraxisDas ist der Moment, für den die Prüfung ganz am Anfang gemacht wurde.