Bauträgerverträge

Sie kaufen etwas, das es noch nicht gibt.

Beim Kauf vom Bauträger zahlen Sie für etwas, das erst noch gebaut werden muss. Wie Ihr Geld dabei gesichert ist und was Sie am Ende tatsächlich bekommen, entscheidet sich im Vertrag — lange bevor gebaut wird.

Der Prospekt allein genügt nicht.

Was Sie in der Musterwohnung sehen und was im Inserat abgebildet ist, muss noch nicht die ganze Wahrheit sein. Was der Bauträger schuldet, ergibt sich vor allem aus dem Vertrag und der Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Wertlos ist die Werbung damit nicht, im Streitfall müssen Sie sich aber darauf berufen können. Deshalb gehört alles, was Ihnen mündlich oder im Prospekt zugesagt wurde, vor der Unterschrift in den Vertrag.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

Der Vertrag entsteht vor dem Bau

Zu prüfen sind Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Pläne, Nutzflächen, Fertigstellungstermin, Ratenplan und die vorgesehene Sicherung.

Aus der PraxisDie Baubeschreibung ist der eigentliche Vertragsinhalt. Was dort fehlt, aber im Prospekt zugesagt war, ist nicht verloren — Sie müssen es dann aber beweisen. Wer es vorher hineinschreiben lässt, erspart sich das.

Wie Ihr Geld gesichert ist

Das Bauträgervertragsgesetz sieht vor, dass Ihre Zahlungen abgesichert sein müssen. In der Praxis geschieht das meist über eine grundbücherliche Sicherstellung in Verbindung mit einem Ratenplan nach Baufortschritt.

Auszahlung nach Baufortschritt

Der Kaufpreis geht nicht auf einmal an den Bauträger. Freigegeben wird nach erreichtem Bauabschnitt, und ein Teil bleibt bis nach der Fertigstellung einbehalten.

Aus der PraxisDieser Einbehalt ist Ihr Druckmittel, wenn bei der Übergabe Mängel auftreten. Er beträgt allerdings nur einen kleinen Teil des Preises und deckt bei größeren Mängeln nicht alles ab. Ist alles bezahlt, bleibt Ihnen nur der Weg über die aktive Durchsetzung.

Sonderwünsche während der Bauzeit

Änderungen an Ausstattung oder Grundriss sind üblich. Sie ändern aber den Vertrag — und damit Preis, Termin und mitunter die Gewährleistung.

Aus der PraxisSonderwünsche gehören schriftlich vereinbart, mit Preis und Auswirkung auf den Termin. Absprachen auf der Baustelle lassen sich später kaum nachweisen.

Übergabe und Mängel

Bei der Übergabe wird festgehalten, was fertig ist und was nicht. Erst danach beginnt der praktische Teil: Mängel anzeigen, Behebung verlangen und die Fristen im Blick behalten. Bei einer Wohnung leistet der Übergeber für Mängel Gewähr, die innerhalb von drei Jahren ab Übergabe hervorkommen. Wer seine Ansprüche danach nicht rechtzeitig durchsetzt, verliert sie.

Aus der PraxisWas bei der Übergabe nicht protokolliert wird, wird später bestritten. Der Termin ist keine Formsache.

Wenn es nicht nach Plan läuft

Der Termin verstreicht, die Qualität stimmt nicht, im schlimmsten Fall gerät der Bauträger in Insolvenz. Dann zeigt sich, was die Sicherung aus Schritt 2 wert ist.

Aus der PraxisDas ist der Moment, für den die Prüfung ganz am Anfang gemacht wurde.

Sie haben einen Bauträgervertrag vorliegen?

Schicken Sie ihn uns mit der Bau- und Ausstattungsbeschreibung und dem Ratenplan. Am besten, bevor Sie unterschreiben.

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Stand:

Allgemeine Übersicht über den üblichen Ablauf, keine Beratung im Einzelfall. Welche Sicherung vorgesehen ist und wie der Ratenplan aussieht, unterscheidet sich von Vertrag zu Vertrag.