Mietverträge

Der Mietvertrag entscheidet, wie lange Sie gebunden sind.

Wer vermietet, legt sich fest — beim Mietzins, bei der Dauer, bei den Kosten. Vieles davon lässt sich später nicht mehr ändern. Hier steht, worauf es ankommt, bevor unterschrieben wird.

Am besten, bevor unterschrieben ist.

Was im Mietvertrag steht, bestimmt für die gesamte Laufzeit, was Sie verlangen dürfen und wann Sie wieder über die Wohnung verfügen können. Nachbessern lässt sich das später nur mit Zustimmung des Mieters — und die gibt es selten umsonst.

Der Reihe nach

Zuerst: welche Regeln gelten

Für den einen Vertrag gilt das Mietrechtsgesetz zur Gänze, für den anderen nur zum Teil, für den dritten gar nicht. Davon hängt ab, was Sie überhaupt vereinbaren dürfen.

Aus der PraxisDiese Einordnung entscheidet über Mietzins, Befristung, Kündigung und Erhaltungspflichten zugleich — und damit über Ihren Spielraum. Sie gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Was Sie verlangen dürfen

Je nach Einordnung ist der Mietzins frei vereinbar oder nach oben begrenzt. Dazu kommen Zuschläge und Abschläge, die sich aus Lage, Zustand und Ausstattung ergeben.

Aus der PraxisEin zu hoch angesetzter Mietzins kann ernste Konsequenzen haben. Wo eine Obergrenze gilt, kann der Mieter sie überprüfen lassen — und das kann rückwirkend teuer werden.

Die Befristung

Wollen Sie sich nicht dauerhaft binden, braucht die Befristung ein eindeutiges, von vornherein feststehendes Ende und muss in der Regel schriftlich vereinbart sein. Wo das Mietrechtsgesetz gilt, kommen Mindestdauern hinzu.

Aus der PraxisHält die Befristung formal nicht, haben Sie einen unbefristeten Vertrag — und werden den Mieter kaum wieder los. Der Fehler fällt oft erst Jahre später auf, wenn Sie über die Wohnung verfügen wollen.

Betriebskosten und Erhaltung

Welche Kosten Sie weitergeben dürfen und wer eine kaputte Therme zahlt, ist nicht frei verhandelbar.

Aus der PraxisKlauseln, die dem Mieter mehr aufbürden als zulässig, halten im Streitfall nicht. Was bleibt, sind Diskussionen — und im schlechteren Fall ein Verfahren um etwas, das ohnehin nicht durchsetzbar war.

Die Kaution

Die Kaution sichert Sie gegen Mietrückstände und Schäden ab. Sie ist zweckgebunden und nach Ende des Mietverhältnisses abzurechnen. Wo das Mietrechtsgesetz anwendbar ist, muss sie außerdem gesondert und fruchtbringend veranlagt werden.

Aus der PraxisWer die Kaution einbehält, muss belegen können, wofür und weshalb. Ohne klare Dokumentation und vorherige Prüfung entsteht schnell ein eigener Streitpunkt.

Wenn Sie beenden wollen

Fällt der Vertrag unter das Mietrechtsgesetz, können Sie ihn nur aus bestimmten Gründen und nur bei Gericht aufkündigen. Eine Kündigung per Brief ist dort wirkungslos. Bleibt die Mietzinszahlung aus, kommt eine Auflösung wegen Zahlungsverzugs in Betracht.

Aus der PraxisErfahrungsgemäß vergehen zwischen dem ersten Rückstand und einer erfolgreichen Räumung leider einige Monate, schnelles Handeln ist daher notwendig.

Sie wollen vermieten — oder haben Ärger mit einem Mieter?

Schicken Sie uns den Vertrag, um den es geht, oder die Unterlagen zum Objekt, das vermietet werden soll. Am besten, bevor unterschrieben ist.

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Stand:

Allgemeine Übersicht, keine Beratung im Einzelfall. Welche Regeln für einen konkreten Mietvertrag gelten, hängt vom Objekt, vom Datum der Baubewilligung und von der Art der Nutzung ab.