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Grundbuchgebühren gespart? Wann Sie bis zu 11.500 Euro nachzahlen müssen

Wer beim Kauf seines Zuhauses keine Grundbuchgebühren zahlen musste, hat bis zu rund 11.500 Euro gespart. Wer innerhalb von fünf Jahren verkauft, auszieht oder vermietet, muss das Geld meist nachzahlen.

Die Befreiung ist ausgelaufen

Wer eine Wohnung oder ein Haus für sich selbst gekauft hat, konnte in den letzten zwei Jahren die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch sparen. Dasselbe galt für die Gebühr für das Pfandrecht der Bank. Begünstigt war jeweils ein Betrag bis 500.000 Euro, zusammen ergab das bis zu rund 11.500 Euro.

Die Befreiung gab es nur für Anträge, die bis 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingelangt sind. Wer sie bekommen hat, muss sich aber weiter an die Regeln halten.

Fünf Jahre lang Ihr Zuhause

Die wichtigste Regel: Die Wohnung muss fünf Jahre lang Ihr Zuhause bleiben. Wer sie in dieser Zeit verkauft, verschenkt oder auszieht und vermietet, verliert die Befreiung in der Regel. Dasselbe kann gelten, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz anderswohin verlegen.

Gezählt wird meist ab dem Einzug. War die Wohnung beim Antrag ans Grundbuch schon bewohnt, zählt der Tag des Antrags.

Die alte Wohnung zählt mit

Leicht übersehen wird ein zweiter Punkt. Die Befreiung gab es nur, wenn Sie Ihre bisherige Wohnung aufgegeben haben. Haben Sie die alte Eigentumswohnung behalten und vermietet, muss diese Vermietung mindestens fünf Jahre dauern. Endet sie früher und ziehen Sie zurück, kann die Befreiung verloren gehen. Die alte Wohnung als Zweitwohnsitz zu behalten genügt ohnehin nicht.

Wenn sich ein Paar trennt

Haben Sie die Wohnung zu zweit gekauft, kann eine Trennung teuer werden. Zieht einer innerhalb der fünf Jahre aus, kann die Befreiung für seinen Anteil wegfallen. Beim Pfandrecht der Bank fällt sie unter Umständen sogar ganz weg.

Stirbt dagegen ein Eigentümer, müssen die Erben deshalb nichts nachzahlen.

Neubau und Meldepflicht

Wer eine Wohnung gekauft hat, die noch nicht fertig war, hat für die Meldung des Hauptwohnsitzes in der Regel drei Monate ab der Übergabe.

Fällt die Befreiung später weg, müssen Sie das selbst binnen eines Monats dem Gericht melden. Niemand fordert Sie dazu auf. Vor einem Verkauf, einem Umzug oder einer Vermietung lohnt es sich daher, kurz nachzurechnen.

Treuhand, Grundbuch, Übergabe: der Wohnungskauf Schritt für Schritt

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